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Entschädigung bei Stornierung von Pauschalreisen wirksam
Das Oberlandesgericht Naumburg hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass eine Klausel in den AGB von Reiseveranstaltern zur konkreten Berechnung von Stornokosten wirksam ist. Auch Corona-bedingte Schulfahrtenabsagen erfordern eine konkrete Prüfung. Das Urteil stärkt die Anbieterseite und klärt die Unsicherheit, ob das "Wahlrecht" in den AGB mit den Vorgaben der Pauschalreiserichtlinie vereinbar ist.
Weitere Informationen und Erläuterungen zum Gerichtsurteil haben die Kollegen vom Tourismusnetzwerk zusammengestellt: Tourismusnetzwerk Brandenburg